Das Interesse am Einfluss des Wahlsystems auf das Ergebnis der Bundestagswahl 2013 war aufgrund der vorangegangenen Wahlsystemreform(en) besonders gro{ß}. Die Frage, ob das reformierte Wahlsystem (das »BWG 2013«) tats{ä}chlich -- wie erhofft -- zu mehr Erfolgswertgleichheit f{ü}hren und m{ö}glicherweise sogar einen wahlentscheidenden Einfluss der {Ü}berhangmandate verhindern w{ü}rde, wurde ebenso intensiv diskutiert wie die Frage, ob es wirklich -- wie bef{ü}rchtet -- zu einer massiven Vergr{ö}{ß}erung des Deutschen Bundestages f{ü}hren und vor diesem Hintergrund eine neuerliche Reform des Wahlsystems notwendig machen w{ü}rde. Der Beitrag beschreibt zun{ä}chst das »BWG 2013« im Vergleich zu dem bis zur Bundestagswahl 2009 angewandten Wahlsystem (dem »BWG 2009«) und geht anschlie{ß}end auf die »neuralgischen Punkte« des Wahlsystems -- die {Ü}berhangmandate sowie deren Ausgleich und die Sperrklausel -- ein. Dabei erfolgt, um die Wirkung des »BWG 2013« einordnen und bewerten zu k{ö}nnen, eine vergleichende Betrachtung zur Wirkung des »BWG 2009«. Abschlie{ß}end werden die Notwendigkeit und die M{ö}glichkeiten f{ü}r eine neuerliche Wahlsystemreform diskutiert.
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Strohmeier, G. (2015). Die Bundestagswahl 2013 unter dem reformierten Wahlsystem: Vollausgleich der Überhangmandate, aber weniger Erfolgswertgleichheit. In Die Bundestagswahl 2013 (pp. 55–78). Springer Fachmedien Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-02915-9_3
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